Förderprogramm Industrielle Bioökonomie - Baustein A (2024)
Nächste Einreichungsfrist: 01.03.2024
Sie bewerben sich hiermit für eine Förderung in Modul A der "Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie".
Im Modul A wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie gefördert. Die Förderung umfasst unter anderem Nutzungsentgelte für Anlagen, Vertragsverhandlungen für die Nutzung dieser Anlagen, Abstimmungsprozesse, Schutzrechtsvereinbarungen mit Anlagenbetreibern, die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort, die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass zu der hier verlinkten Förderrichtlinie zwei Änderungsbekanntmachungen erschienen sind:
- Am 09.01.2024 erfolgte eine Aktualisierung aufgrund einer Änderung der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Beihilferegelung. Unter anderem erfolgte eine Erhöhung der maximalen Fördersumme je Projektpartner auf 2,2 Mio. € und eine Anhebung des Höchstbetrages der De-minimis-Beihilfe von 200.000 € auf 300.000€. (BAnz AT 23.01.2024 B1, abrufbar unter: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/SES4r5PJkYzdF1LMrJG/content/SES4r5PJkYzdF1LMrJG/BAnz%20AT%2023.01.2024%20B1.pdf)
- Am 08.05.2023 erfolgte eine Aktualsisierung, wodurch insbesondere die mögliche Laufzeit in Baustein A von 6 auf 12 Monate verlängert und eine zusätzliche Einreichungsfrist am 15.10.2023 eingerichtet wurde (BAnz AT 19.05.2023 B1, abrufbar unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/B/Bekanntmachung-foerderrichtlinie-industrielle-biooekonomie.pdf?__blob=publicationFile&v=6)
Laden Sie im Projekt-Portal bitte die folgenden Unterlagen hoch:
- die Skizze gemäß Skizzenvorlage (als PDF),
- ausgefüllter Schnellrechner Baustein A (von Unternehmen auszufüllen) und ggf. LOI assoziierter Partner (bitte als PDF in einem Gesamtdokument hochladen).
Prüfen Sie zudem, ob Sie in der Skizze die folgenden Zuwendungsvoraussetzungen für Baustein A nachvollziehbar dargestellt haben:
- Nachweis der Funktionsfähigkeit der zu erprobenden Technologie (TRL 4 – 5)
- Zugang zu einer Mehrzweckdemonstrationsanlage zur Skalierung und Erprobung des betrachteten Prozesses im geplanten Projektzeitraum,
- Adressierung nicht ausschließlich einer spezifischen Zielbranche.
Mit der Einreichung einer Skizze bestätigen Sie auch stellvertretend für die Projektpartner:
- dass mit der Umsetzung der in dieser Skizze beschriebenen Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
- dass Sie im Falle einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt dieser Folge geleistet haben.
- dass die beteiligten Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen.
- dass das Unternehmen/der Unternehmensverbund kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist.
- dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt bzw. eröffnet worden ist oder ein solches Verfahren droht.
- dass in vorangegangenen Zuwendungsverhältnissen die Nachweise über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ordnungsgemäß erbracht worden sind.
- über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu verfügen (es sind keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen eines gegen öffentliche Haushalte gerichteten Vermögensdeliktes anhängig).
Verantwortlicher Technologieberater
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Dr. Marc Awenius
VDI Technologiezentrum GmbH
Bekanntmachungstext
Skizzenvorlagen
Weitere Dokumente